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Umgang mit Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. (sexualisierte) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Hintergrund – Kontext und Ziel dieser Leitlinie

Kinder und Jugendliche können während ihres Aufwachsens in vielfacher Weise in ihrem Wohlergehen gefährdet sein. Beeinträchtigen Gefährdungen bspw. durch Vernachlässigung, das Miterleben häuslicher Gewalt bzw. körperliche, seelische oder sexualisierte Übergriffe das Wohlergehen junger Menschen gegenwärtig in erheblicher Weise und ist zu erwarten, dass sie dadurch auch in ihrer weiteren Entwicklung Schaden nehmen, spricht man von einer Kindeswohlgefährdung.

Dass nicht nur die Familie und das familiäre Umfeld Orte der Gefährdung für Kinder und Jugendliche sein können, ist durch eine Vielzahl bekannt gewordener Fälle massiver körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt innerhalb pädagogischer Einrichtungen in den vergangenen Jahren dokumentiert.

Das Institut für soziale Arbeit e.V. arbeitet im Rahmen von Forschung, Beratung, Praxisentwicklung und Fortbildungen in vielfältigen Zusammenhängen und Kooperationsbeziehungen mit Trägern, Einrichtungen und Fachkräften zusammen. Aufgrund der thematischen Ausrichtung der Projekte, Angebote und Tätigkeiten können Mitarbeitende des ISA e.V. und in dessen Auftrag tätige Personen Hinweise auf zurückliegende oder aktuelle Situationen möglicher sexueller Übergriffe und / oder Kindeswohlgefährdung erhalten. Ebenso kann es sein, dass Mitarbeitende Anhaltspunkte wahrnehmen, die auf Täter*innen hindeuten oder dass Fachkräfte eigene Betroffenheit andeuten.

Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor (sexualisierter) Gewalt und Gefährdungen ihres Wohlergehens hat für das ISA e.V. Priorität.

Mitarbeitende nehmen entsprechende Hinweise bewusst wahr und vertuschen sie nicht. Zur Abwendung einer möglichen Gefährdung schätzen Mitarbeitende die Situation gemäß der im folgenden dargestellten Handlungsleitlinie fachlich ein und leiten ggf. die zum Schutz der Betroffenen erforderlichen Maßnahmen ein und/oder sorgen für Zugänge zu fachlicher Beratung und Hilfe.

Das ISA e.V. kooperiert zudem im Rahmen der Gefährdungseinschätzung mit der Fachberatungsstelle des Kinderschutzbundes Münster als externe Fachberatungsstelle.

Die folgende Handlungsleitlinie ist bzw. wird Bestandteil von Vereinbarungen und Verträgen des ISA e.V. mit Auftraggeber*innen, Auftragnehmer*innen, Nutzer*innen von Angeboten und Kooperationspartner*innen. Sie wird in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal pro Kalenderjahr durch die Leitungsrunde des ISA e.V. reflektiert und ggf. angepasst. Geschäftsführender Vorstand und Bereichsleitungen tragen Verantwortung dafür, Mitarbeitende des ISA e.V., Honorarkräfte und weitere im Namen des ISA e.V. haupt-, nebenberuflich oder ehrenamtlich tätige Personen im Rahmen der Einstellung bzw. Beauftragung über die jeweils aktuelle Fassung der Handlungsleitlinie zu informieren.

Handlungsleitlinie

Der Schutz von Betroffenen geht vor!
Für alle Konstellationen gilt:

  • Bei allen Interventionsschritten wird der Wille der Betroffenen berücksichtigt. Dieser ist für das ISA e.V. handlungsleitend.
  • Insbesondere, wenn die Gefährdung weiterer Kinder und Jugendliche im Raum steht oder nicht auszuschließen ist, wägen die zuständige Bereichsleitung und der geschäftsführende Vorstand gemeinsam mit den Mitarbeitenden bzw. von ISA beauftragten Personen und unter Einbezug externer Expertise jedoch ab, welche Maßnahmen zu deren Schutz zu treffen sind und leiten diese ein.
  • Werden im Rahmen von Projekten, Angeboten und Tätigkeiten Fallkonstellationen bekannt, in denen die Betroffenen nicht benannt werden können oder wollen, ist es nicht Aufgabe und Ziel des ISA e.V. diese zu identifizieren.
  • Wenn Betroffene bekannt sind, werden diese möglichst in die Klärung der Situation einbezogen und ihnen werden – ebenso wie Mitwissenden, nicht unmittelbar betroffenen weiteren Beteiligten und Vertrauenspersonen von Betroffenen – geeignete Unterstützungs- und Beratungsangebote vermittelt, es sei denn sie möchten dies nicht.
  • Die vom ISA benannten Ansprechpersonen (siehe unten) unterstützt bei Bedarf bei der Suche und Vermittlung geeigneter Unterstützungs- und Beratungsangebote.

Umgang mit Hinweisen auf eine gegenwärtige Gefährdung junger Menschen

  • Mitarbeitende oder durch das ISA e.V. beauftragte Personen, in Projekten, Angeboten und Tätigkeiten für das ISA Hinweise auf aktuelle Fälle (sexualisierter) Gewalt oder Kindeswohlgefährdung erhalten, informieren das Projektteam, die zuständige Bereichsleitung und den geschäftsführenden Vorstand unverzüglich.
  • Die Mitarbeitenden bzw. beauftragten Personen, die die Hinweise wahrgenommen haben schätzen die Situation zeitnah (in der Regel innerhalb einer Woche) gemeinsam mit der Bereichsleitung ein und stimmen das weitere Vorgehen mit dem geschäftsführenden Vorstand ab. Zur Einschätzung der Situation werden die benannten Ansprechpersonen im ISA e.V. hinzugezogen. Je nach Fallkonstellation kann und sollte hierzu auch externe Expertise (z.B. Fachberatungsstellen) einbezogen werden.
  • Wenn es zur Einschätzung und Abwendung einer Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen erforderlich ist, weitere Stellen, wie z.B. das zuständige Jugendamt, hinzuzuziehen, gibt das ISA e.V. notwendige personen- oder institutionenbezogene Daten weiter. Dies erfolgt durch oder in enger Absprache mit der Leitungsebene. Der geschäftsführende Vorstand wird über diesen Schritt unverzüglich informiert.
  • Idealerweise wird der Einbezug weiterer Stellen mit den Kooperationspartner*innen bzw. Vertreter*innen der Institution, in deren Kontext oder Zuständigkeitsbereich die Gefährdung vermutet wird, vorab kommuniziert und geschieht im Einvernehmen. In jedem Fall werden diese vorab über die Hinzuziehung weiterer Stelle informiert.

Umgang mit Hinweisen auf Täter*innenschaft

  • Mitarbeitende oder durch das ISA e.V. beauftragte Personen, die in Projekten, Angeboten und Tätigkeiten für das ISA Hinweise auf eine mögliche (Mit-) Täter*innenschaft von Auftraggebern, Kooperationspartner*innen oder Nutzer*innen von Angeboten an Grenzverletzungen, Übergriffen oder (sexualisierten) Gewalthandlungen gegenüber Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen erhalten oder anderweitige schädigende Handlungen vermuten, informieren die zuständige Bereichsleitung und den geschäftsführenden Vorstand unverzüglich.
  • Bereichsleitung und geschäftsführender Vorstand schätzen die Situation gemeinsam mit dem/den Mitarbeitenden bzw. der durch das ISA e.V. beauftragten Person fachlich ein und beziehen dabei ggf. externe Expertise ein.
  • Wenn es der Schutz und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen erfordert, leitet der Vorstand nach der fachlichen Einschätzung und Beratung entsprechende Maßnahmen ein, z.B. die Informationsweitergabe an geeignete Stellen und / oder den Abbruch der Kooperationsbeziehung.

Umgang mit Hinweisen auf Betroffenheit

  • Berichten Nutzer*innen oder Teilnehmer*innen von Projekten und Angeboten von eigenen Gewaltwiderfahrnissen (Betroffenheit), stellen Mitarbeitende und von ISA e.V. beauftragte Personen sicher, dass diese die Möglichkeit erhalten, zeitnah professionelle Beratung in Anspruch nehmen zu können (z.B. durch die Ermittlung von Kontaktdaten und Zugangsmöglichkeit zu geeigneten Stellen). Bei Bedarf stellt das ISA e.V. Kontakt zu einer lokalen Fachberatungsstelle oder einer anderen geeigneten Stelle her.
  • Auch in diesem Fall informieren Mitarbeitende und vom ISA e.V. beauftragte Personen, die zuständige Bereichsleitung und den geschäftsführenden Vorstand. Die Daten der betroffenen Person werden dabei in der Regel pseudonymisiert.
  • Die benannte Ansprechperson im ISA e.V. unterstützt bei der Suche nach geeigneten Anlaufstellen für die Betroffenen.