Förderauftrag in der Kindertagesbetreuung

Initiative zur Modernisierung des § 22 Abs. 3 SGB VIII

Zahlreiche Verbände und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe setzen sich gemeinsam für eine Weiterentwicklung des gesetzlichen Förderauftrags der Kindertagesbetreuung ein. Auch das ISA unterstützt die Initiative zur Modernisierung des § 22 Abs. 3 SGB VIII.

Kindertageseinrichtungen sind Bildungsorte, Orte der Inklusion und sozialen Teilhabe sowie der frühen Demokratiebildung. Gleichzeitig haben sich fachliche und wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, was Kinder für gelingende Bildungs- und Entwicklungsprozesse benötigen, in den vergangenen Jahren weiterentwickelt.

Die gemeinsame Initiative schlägt deshalb vor, den Förderauftrag in § 22 Abs. 3 SGB VIII an diese heutigen Anforderungen anzupassen. Die bewährte Trias aus Erziehung, Bildung und Betreuung soll dabei ausdrücklich erhalten bleiben. Zugleich sollen die Rechte, Bedürfnisse, Interessen und Lebenslagen von Kindern stärker in den Mittelpunkt rücken und wesentliche Qualitätsmerkmale frühkindlicher Bildung deutlicher gesetzlich verankert werden.

Dazu zählen unter anderem tragfähige pädagogische Beziehungen, die Bedeutung des kindlichen Spiels, Partizipation und eine konsequente Orientierung am Kindeswohl. Ziel ist keine grundlegende Neuausrichtung der Kindertagesbetreuung, sondern eine zeitgemäße fachliche Präzisierung ihres gesetzlichen Auftrags – und damit eine stärkere Orientierung für Träger, Einrichtungen und Fachkräfte sowie gute Entwicklungs- und Bildungsbedingungen für alle Kinder.

Das ISA unterstützt die gemeinsame Initiative und die damit angestoßene fachliche Diskussion.

Gemeinsame Erklärung zur Weiterentwicklung des § 22 Abs. 3 SGB VIII herunterladen.

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