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QUEK: Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz Nordrhein-Westfalen gemäß § 8 Landeskinderschutzgesetz NRW – Zwischenphase

Laufzeit: 01.07.2024 – 30.11.2024

Ein wesentliches Ziel des Landeskinderschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LKG-NRW) ist die fortgesetzte Qualitätsentwicklung im Kinderschutz, insbesondere im Hinblick auf Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. In § 8 LKG-NRW sind detaillierte Vorgaben für Qualitätsentwicklungsverfahren mit den Jugendämtern normiert. Insbesondere soll das Verfahren aus einer Evaluation und fachlichen Einordnung von konkreten Fallanalysen bereits abgeschlossener Fälle sowie Merkmalen der Strukturqualität der Kinderschutzarbeit im Jugendamt bestehen. Die Regelungen zu diesem Teil des LKG-NRW traten zum 1. Juli 2023 in Kraft.

Die Fall- und Strukturanalysen zielen darauf ab, Qualitätsentwicklungsthemen in jedem Jugendamt zu identifizieren und damit Lern- und Entwicklungsprozesse im Jugendamt anzustoßen. Jugendämter sollen dabei umfangreich beteiligt sein und aktiv mitwirken. Ziel ist aber auch, durch zusammenführende Berichte über Fall- und Strukturanalysen in den einzelnen Jugendämtern hinweg Erkenntnisse zum Stand und zur Weiterentwicklung der Kinderschutzarbeit im Land NRW zu gewinnen und öffentlich zur Verfügung zu stellen.

In der Pilotphase (01.07.2023 – 30.06.2024) hatten sich drei Projektpartner zusammengefunden, die die Ausformung des Verfahrens zur Qualitätsentwicklung gemäß § 8 LKG-NRW konkretisiert und erprobt haben: Leitend das Deutsche Jugendinstitut (DJI) sowie das Institut für soziale Arbeit (ISA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren (BAG KIZ). Die dort erprobten jugendamtsbezogenen Qualitätsentwicklungsverfahren wurden mit dem jeweiligen Jugendamt durch „Analyseteams“, bestehend aus zwei Moderator:innen und einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem wissenschaftlichen Mitarbeiter, durchgeführt.

In der Zwischenphase setzen die Projektpartner ihre Arbeit fort, um die Erfahrungen aus der Pilotphase für Anpassungen der Qualitätsentwicklungsverfahren zu nutzen und weitere Qualitätsentwicklungsverfahren in Jugendämtern durchzuführen. Das ISA freut sich, für die Zwischenphase folgende Moderator:innen (in alphabetischer Reihenfolge) gewonnen zu haben:

  • Prof. Dr. Sabine Ader
  • Andrea Dellwig
  • Prof. Dr. Judith Haase
  • Ilona Heuchel
  • Sandra Krome
  • Dr. Thomas Meysen
  • Prof. Dr. Vanessa Schnorr
  • Lydia Schönecker
  • Nathalie Schütte
  • Dirk Thiemann
  • Monika Thiesmeier
  • Anna Titze

Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.