Praxisentwicklungsprojekte Kommunale Bildungslandschaft der kommunalen Jugendpflege
Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen
Seit vielen Jahren wachsen unter dem Leitbegriff der Kommunalen Bildungslandschaft bundesweit kooperative Angebots- und Vernetzungsstrukturen. Eine Kommunale Bildungslandschaft setzt sich aus unterschiedlichen Bildungsorten, Lern- und Lebenswelten zusammen. Hierzu gehören die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit als historisch gewachsene und etablierte Freizeit- und Lernorte in den Sozialräumen bzw. Regionen.
Dieser Leitgedanke ist seit vielen Jahren in der Jugendpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen verankert. Seit 2005 fordert das Kinder- und Jugendförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (3. AG KJHG – SGB VIII) in § 7 die Jugendämter und die Träger der freien Jugendhilfe dazu auf, die Zusammenarbeit mit Schulen in den Sozialräumen zu suchen und zu gestalten. Mit der Position »Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften« im Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) des Landes NRW soll die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Bildungsakteure in den Sozialräumen und Regionen – Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendverbände, Einrichtungen der Jugendsozialarbeit, aber auch (Ganztags-)Schulen, Musikschulen, Sportvereine, Bibliotheken, Jugendkunstschulen oder weitere Einrichtungen – quantitativ und qualitativ ausgebaut werden.
Hierzu gehören kooperative Projekte von freien Trägern, wie sie zum Beispiel im Rahmen von zwei landesweiten Modellvorhaben umgesetzt wurden bzw. werden:
- Das »Projekt Bildung(s)gestalten« der Arbeitsgemeinschaft der offenen Türen in Nordrhein-Westfalen.
- Das Projekt »Wir hier – Jugendverbände und Jugendringe in Kommunalen Bildungslandschaften« des Landesjugendrings Nordrhein-Westfalen.
Die Planungs- und Steuerungsverantwortung für nachhaltige Bildungslandschaften im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit liegt bei der kommunalen Jugendpflege. Um die Jugendämter hierbei zu unterstützen, wurde im Jahr 2015 aus dem KJFP NRW die Förderinitiative »Praxisentwicklungsprojekte Kommunale Bildungslandschaft der kommunalen Jugendpflege« ins Leben gerufen.
An der zweijährigen Förderinitiative nehmen seit Sommer 2015 sieben Jugendämter aus Nordrhein-Westfalen teil.
Dies sind:
- die Stadt Hagen,
Kontakt: Frau Keller,
Telefon 02331 207-3608,
E-Mail - die Stadt Herzogenrath,
Kontakt: Herr Krings,
Telefon 02406 83-547,
E-Mail - der Märkische Kreis,
Kontakt: Frau Behle,
Telefon 02351 966-6608,
E-Mail - die Stadt Minden,
Kontakt: Frau Thoring,
Telefon 0571 89-467,
E-Mail - die StädteRegion Aachen,
Kontakt: Herr Pauli,
Telefon 0241 5198-2292,
E-Mail - die Stadt Viersen,
Kontakt: Herr Kruppa,
Telefon 02162 101-797,
E-Mail E-Mail: daniel.kruppa@viersen.de - der Kreis Warendorf,
Kontakt: Herr Bögge,
Telefon 02581 535-254,
E-Mail
Gemeinsam mit den Jugendämtern werden aktuell Möglichkeiten und Grenzen der kommunalen Jugendpflege beim Ausbau von bzw. der Mitwirkung an Kommunalen Bildungslandschaften erprobt.
Die Fachberatung der Landesjugendämter begleitet die Kommunen während der zweijährigen Projektlaufzeit. Sie ist Ansprechpartner für Rückfragen zur Förderinitiative: