Kinderschutzgesetz NRW

Interdisziplinäre Kinderschutzkonferenz: Stellungnahme zum Gesetzentwurf

Die Interdisziplinäre Kinderschutzkonferenz ist seit 2020 eine professionsübergreifende bundesweite Plattform, auf der sich Kinderschutzforschung und Kinderschutzpraxis sowie sozialpädagogische, psychologische, politischer, aber auch gesellschaftspolitischer Verortung und Verknüpfung der unterschiedlichen Entwicklungen in den Handlungsfeldern begegnen und austauschen. 30 Expert:Innen aus den Disziplinen Sozialpädagogik und Medizin, Psychologie und Familiengerichtsbarkeit, aber auch Schule, Behindertenhilfe, Polizei und Strafgerichtsbarkeit arbeiten regelmäßig zusammen. Die Bündelung dieser unterschiedlichen Expertisen will die Interdisziplinären Kinderschutzkonferenz nutzen, um eine deutliche Positionierung des fachlichen Kinderschutzes in den gesellschaftlich und politisch oft aufgeladenen Debatten zu vertreten. Die Kinderschutzkonferenz setzt sich ihr Arbeitsprogramm selbst und vertritt unabhängig ihre Positionen.

Das ISA bietet der Konferenz den räumlichen und organisatorischen Rahmen.

Die Interdisziplinäre Kinderschutzkonferenz hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Kinderschutzgesetz) NRW (Ref-E) veröffentlicht.

Diese können Sie hier herunterladen.

An dieser Stellungnahme haben mitgewirkt: Uta Becker, Kinderschutzkoordinatorin im Bezirk Eimsbüttel der Stadt Hamburg; Prof. Dr. Kay Biesel, Fachhochschule Nordwest-Schweiz, Basel; Christine Gerber, Nationales Zentrum für Frühe Hilfen und Deutsches Jugendinstitut, München; Prof. Dr. Heinz Kindler, Deutsches Jugendinstitut, München; Dr. Thomas Meysen, SOCLES-International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg; Prof. Dr. Christian Schrapper, Universität Koblenz, 1. Vorsitzender des ISA, Münster.

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