NetGiT – Netzwerk Ganztag im Trialog
mit öffentlicher Jugendhilfe, Schulträgern und freien Trägern
Ausgangslage und Zielsetzung
Der ab dem Schuljahr 2026/27 geltende Rechtsanspruch auf „Ganztagsförderung“ bringt für die örtliche Jugendhilfe- und kommunale Bildungsinfrastruktur vielfältige Herausforderungen mit sich. Insbesondere der prognostizierte Personalmehrbedarf wird vor dem Hintergrund eines sich regional verschärfenden Fachkräftemangels als ein zentraler Engpass für die Bereitstellung und Weiterentwicklung der Ganztagsbildung und -förderung für Grundschulkinder betrachtet. Im Unterschied zu rechtsanspruchserfüllenden Angeboten im System Kita/Hort, die durch landesrechtliche Ausführungsgesetze zum SGB VIII, einschließlich ergänzender Personalverordnungen geregelt sind, gibt es in den meisten Bundesländern nahezu keine verbindlichen landesrechtlichen Vorgaben für notwendige Qualifikationen des eingesetzten Personals im schulischen Ganztag. In den kommunalen Angebotsstrukturen werden Bildungs- und Betreuungsangebote im schulischen Ganztag häufig in einem Personalmix aus Fachkräften und Personal ohne einschlägige grundständige Ausbildung (Quereinsteigende) umgesetzt. Insbesondere in den westdeutschen Bundesländern, in denen aufgrund einer im Ost-West-Vergleich geringeren Beteiligungsquote ein hoher Ausbaubedarf im Ganztag besteht, sind Quereinsteigende eine bedeutende Zielgruppe für den weiteren Ausbau der Ganztagsangebote in und an Ganztagsschulen. Durch eine Verankerung des subjektiven Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im SGB VIII obliegt die Verantwortung für die Planung, Ausgestaltung und Durchführung rechtsanspruchserfüllender Angebote im Wesentlichen auf der kommunalen Ebene. Somit wird das Zusammenwirken verantwortlicher kommunaler Akteure bei der Entwicklung geeigneter Personalstrategien eine notwendige Bedingung für die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Ganztagsangebote. Das durch das BMBFSFJ geförderte Projekt NetGiT (Förderkennzeichen: 01PG26003) setzt an dieser Ausgangslage an, indem es das gemeinsame Wirken zuständiger Träger des Ganztags auf den Ebenen Schulträger, öffentlicher Jugendhilfeträger und freier Jugendhilfeträger (Kommunale Verantwortungsgemeinschaft) stärkt und sie bei der Entwicklung eines gemeinsamen Qualitäts- und Kooperationsverständnisses unterstützt. Ein zentrales Ziel, ist die für die Planung und Steuerung des schulischen Ganztags verantwortlichen Kommunalen Trägertrios, bei der Entwicklung tragfähiger kommunaler Personalstrategien fachlich zu unterstützen. Dabei werden kommunale Personalstrategien nicht nur als Maßnahme zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung betrachtet, sondern explizit als zentraler Baustein einer örtlichen Qualitätsentwicklung und -sicherung im Ganztag.
Aufbau und Vorgehen im Projekt NetGiT
Das NetGiT-Projektteam arbeitet im Rahmen von sechs Netzwerktreffen, pro teilnehmende Kommune mit drei Personen aus dem örtlichen Jugendamt, dem Schulträger sowie einer Stellvertretung der Ganztagsträger zusammen (Kommunales Trägertrio). Das auf zwölf Monate angelegte Austauschnetzwerk setzt sich aus zehn Kommunalen Trägertrios aus Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zusammen. Somit besteht ein Austauschnetzwerk aus ca. 30 Personen. Nach Beendigung des ersten Austauschnetzwerkes erfolgt eine zweite zwölfmonatige Austauschphase mit zehn neuen Trägertrios aus den genannten Bundesländern. Insgesamt werden somit in zwei Durchläufen 20 unterschiedliche Kommunen bzw. Kommunale Trägertrios adressiert.
Das NetGiT-Projektteam und der kollegiale Austausch in den Netzwerken unterstützt die kommunalen Trägertrios bei der Entwicklung kommunal abgestimmter Personalstrategien für den Ganztag (z.B.: Personalakquise, Quereinstieg, Personalentwicklung, Qualifizierung, Bindung etc.). Ausgangspunkte für alle Entwicklungsprozesse im Projekt sind jeweils die spezifischen Entwicklungsbedarfe der teilnehmenden Kommunen bzw. Kommunalen Trägertrios. Das NetGiT-Projektteam unterstützt die Entwicklung geeigneter Maßnahmen durch die Gestaltung und Moderation der Netzwerktreffen, durch die Bereitstellung einer geschützten Austauschplattform sowie durch fachliche Expertise, Praxisbeispiele, Beratung und Prozessbegleitung. Zentraler Bestandteil des Vorhabens ist darüber hinaus die Aufbereitung von Materialien für die Praxis.
An alle Kommunen in Hessen, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen, die im Rahmen der kommunalen Qualitätsentwicklung des schulischen Ganztags, an abgestimmten Personalkonzepten und -strategien arbeiten möchten.
Ein thematischer Schwerpunkt liegt auf gemeinsam abgestimmten kommunalen Personalkonzepten und -strategien, insbesondere für Quereinsteigende, als Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität im (schulischen) Ganztag. Die spezifischen Teilthemen orientieren sich an den Ausgangslagen und Entwicklungsbedarfen der teilnehmenden Kommunen.
Dies können bspw. Gewinnung von Fachkräften, Gewinnung von Quereinsteigenden, Onboardingkonzepte, Maßnahmen zur Personalbindung, Rollen- und Aufgabenbeschreibungen, Mentor:innenkonzepte, Qualifizierungsangebote sein.
Ein kommunales Trägertrio besteht aus drei Personen. Je eine Person der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe, des kommunalen Schulträgers sowie eine Stellvertretung der Freien Träger vor Ort. Je nach Verteilungsplan der kommunalen Dezernate, bzw. Zuständigkeiten für die Steuerung des Ganztags auf Ämter und Verwaltungsebene, sollen verantwortliche Personen aus den kommunalen Ressorts Bildung/Schule sowie Familie/Jugend/Soziales adressiert werden. Dies können direkt die jeweilige Dezernats- bzw. Amtsleitungen oder eine von den jeweiligen Leitungspersonen benannte Person/Funktionsträger:in sein, die direkt in kommunale Steuerungsprozesse zur Gestaltung von Rahmenkonzepten, Qualitätsrahmen oder -standards für den Ganztag eingebunden sind. Mitunter können dies auch kommunale Fachberatungen sein, die eine Brückenfunktion zwischen Fachpraxis und kommunaler Fachpolitik (Schulausschuss/ Jugendhilfeausschuss) einnehmen. Sie nehmen eine Stellung zwischen Praxis und Ressortspitzen ein und sind idealerweise in kommunale Qualitätszirkel, Steuergruppen oder anderen kommunalen Gremien eingebunden, die die Qualitätsentwicklung des Ganztags auf kommunaler Ebene planen und steuern. Auf Seiten der Freien Träger, soll eine Person ausgewählt werden, die stellvertretend für die (heterogene) kommunale Trägerlandschaft am Austausch- und Netzwerktreffen teilnimmt. Auch hier kann es sich um eine Person mit der Funktion Fachberatung handeln, die idealerweise ebenfalls bereits in kommunale Gremien zur Gestaltung der Rahmenbedingungen im Ganztag involviert ist (z.B. in der Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII, als Vertretung im Jugendhilfeausschuss, Steuerungskreis Ganztag, Qualitätszirkel Ganztag etc.). Alle drei Funktionsträger:innen fungieren als Multiplikator:innen und tragen die Ergebnisse aus den Austausch- und Weiterbildungsnetzwerken in ihre jeweiligen Strukturen, bzw. ressortübergreifenden kommunalen Gremien.
Das NetGiT-Projektteam begleitet die Kommunalen Trägertrios, moderiert die Netzwerktreffen und bringt fachliche Expertise ein. Ergänzend werden Praxisbeispiele und externe Referent:innen eingeladen. Fester Bestandteil ist Peer-Learning durch den interkommunalen Austausch der Teilnehmenden.
In der Vorbereitungsphase bewerben sich interessierte Kommunen im Rahmen einer Interessensbekundung. Anschließend erfolgt eine Abfrage zum Status Quo sowie zu den individuellen Entwicklungsbedarfen.
Informationsveranstaltung zum Projekt NetGiT und dem Interessenbekundungsverfahren: 2. September, 13:00-14:00 Uhr.
- Sie sind eine kreisangehörige oder kreisfreie Stadt in Hessen, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen,
- Sie bringen Motivation und Offenheit zur Weiterentwicklung kommunaler Personalkonzepte und -strategien, als Teil der kommunalen Qualitätsentwicklung für den schulischen Ganztag mit und sind bereit aktiv am interkommunalen Austausch mitzuwirken.
- Sie nehmen als Kommunales Trägertrio verbindlich an den gemeinsam mit den Projektpartnern abgestimmten und terminierten Austauschformaten teil.
- Sie sind einverstanden, dass Arbeitsergebnisse und relevante Wissensbestände aller Projektteilnehmenden für die Entwicklung geeigneter Transferprodukte für die Fachöffentlichkeit verwendet werden dürfen.
Zeitlicher Ablauf:
Einreichung der Interessensbekundung bis zum: 25. September 2026
Rückmeldung über Ihre Teilnahme bis zum: 2. Oktober 2026
Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren:
Zur Umfrage: https://forms.cloud.microsoft/e/pTLBgpPssX?origin=lprLink
Teilnehmende Kommunen bzw. kommunale Trägertrios stellen sicher, dass die drei ausgewählten Stellvertreter:innen während der 12-monatigen Programmphase an allen Netzwerktreffen teilnehmen können. Die Programmphase umfasst zwei Netzwerktreffen in Präsenz sowie vier digitale Netzwerktreffen. Zudem bringen die Teilnehmenden die Bereitschaft zum inter- und intrakommunalen Austausch mit.


