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Personalbemessung in Jugendämtern

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Herzstück eines jeden Jugendamtes – ohne qualifizierte und gesunde Fachkräfte läuft nichts in einer Organisation, die vor allem im guten Kontakt zu den Kindern, Jugendlichen und Familien ihres Kreises, ihrer Stadt oder ihrer Gemeinde Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe organisieren muss. Um diese Arbeitsfähigkeit des Jugendamtes sicherzustellen, bedarf es neben tragfähigen Strukturen und qualifizierten Arbeitskonzepten vor allem einer ausreichenden Anzahl an Fachkräften. Aber wie kann diese Zahl fachlich fundiert und nachvollziehbar »errechnet« werden?

Das ISA setzt dafür ein Instrument der Personalbemessung ein, mit dem der konkrete Personalbedarf eines Arbeitsbereiches (z. B. für den ASD) oder des gesamten Jugendamtes im Verhältnis zu gesetzlichen Vorgaben, fachlichen Standards und den bestehenden Aufgabenmengen erarbeitet wird. So kann begründet und nachvollzogen werden, wofür wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Jugendamt/Arbeitsfeld erforderlich sind.

Wir bieten Jugendämtern kompetente Beratung und Begleitung an, um den neuen Auftrag aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zur Planung und Bereitstellung einer bedarfsgerechten Personalausstattung im Jugendamt zu erfüllen (§ 79 Abs. 3 SGB VIII).

Weitere Informationen erhalten Sie im Flyer.