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Fortbildung und Qualifizierung im Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Förderung von Maßnahmen bei freien Trägern und öffentlichen Trägern in NRW

In den Jahren 2019 bis 2022 fördert das Land NRW die Durchführung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen der Weiterentwicklung der Qualität im außerunterrichtlichen Bereich der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS). 

Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die auch Träger von außerunterrichtlichen Angeboten in der OGS sind. Diese sollen nach § 75 SGB VIII anerkannt sein und ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Daneben können – für bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen – auch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe in NRW Anträge stellen.