Für die wissenschaftliche Arbeit im Rahmen des Projektes »Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz Nordrhein-Westfalen (QUEK)« suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis zum 31.12.2025
(mit der Aussicht auf Verlängerung bei entsprechender Auftragslage)
eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in (m/w/d)
im Umfang einer Vollzeitstelle (40 Std./Woche).
Wir bieten Ihnen:
Eine verantwortungsvolle, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit Perspektiven zur inhaltlichen und professionellen Weiterentwicklung;
die Einbindung in ein engagiertes, multiprofessionelles Team in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und der BAG der Kinderschutzzentren;
Möglichkeiten der Fortbildung, Supervision und Reflexion;
ein flexibles Arbeitszeitmodell mit der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten;
Bezahlung nach TV-L 13 (bei Masterabschluss oder vergleichbarem Abschluss);
eine Option für Teilzeit (mind. 30 Stunden);
Dienstort in Münster, Reisebereitschaft innerhalb NRWs wird vorausgesetzt.
Ihre Aufgaben bei uns:
Begleitung von Jugendämtern im Rahmen der Qualitätsentwicklungsverfahren nach § 8 LKG-NRW, d. h.
- Durchführung von Fallanalysen mit Fach- und Leitungskräften von Bezirkssozialdiensten;
- Analyse und Bewertung von Strukturdaten (Daten der Amtlichen Statistik, Konzepte und Dienstanweisungen zur Arbeit im Kinderschutz, Befragungsergebnisse);
- Verfassen von jugendamtsbezogenen Berichten zu den Ergebnissen des Qualitätsentwicklungsverfahrens;
- Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von projektbezogenen Austauschformaten sowie Fachveranstaltungen;
- Mitwirkung bei projektbezogenen Veröffentlichungen zur Arbeit im Kinderschutz.
Was wir uns wünschen:
- Wissenschaftliche Kompetenzen (Master in Erziehungswissenschaften, Soziologie, Sozialpädagogik oder einen vergleichbaren Abschluss);
- möglichst Berufserfahrung in Bezug auf die Arbeit von Allgemeinen Sozialen Diensten und/oder im Kinderschutz;
- Organisationskenntnisse über die Arbeit von Jugendämtern und Erfahrungen in der Beratung von Jugendämtern;
- Kompetenz im Verfassen wissenschaftsbasierter Texte, Gutachten etc.
- möglichst eine Beratungsausbildung (erworben durch eine Zusatzqualifikation bei anerkannten Weiterbildungsträgern).