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Prozessbegleitung bei der Entwicklung des vierten Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Dortmund

Mit dem Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (KJFöG) werden die Kommunen in NRW verpflichtet, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. 

Von 2019 bis 2021 begleitete das Institut für soziale Arbeit e. V. die Stadt Dortmund bei der Entwicklung des vierten Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2021 bis 2025. Im Rahmen eines partnerschaftlichen Prozesses zwischen dem kommunalen Träger und den freien Trägern der Jugendhilfe wurden die Chancen und Herausforderungen sowie die zukünftigen Schwerpunktthemen und Zielsetzungen für die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendförderung herausgearbeitet. 

Neben der Prozessbegleitung führte das ISA qualitative und quantitative Befragungen mit Kindern und Jugendlichen in Dortmund durch, um deren Interessen und Sichtweisen bei der Entwicklung des Plans zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden Kinder und Jugendliche sowohl an der Entwicklung der Fragebögen als auch bei der Interpretation erster Ergebnisse als Expertinnen und Experten ihrer Lebenswelt einbezogen.

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