QUEK: Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz Nordrhein-Westfalen gemäß § 8 Landeskinderschutzgesetz NRW – Projektphase 2026–2028
Laufzeit: 01.01.2026 – 30.06.2028
Ein wesentliches Ziel des Landeskinderschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LKG-NRW) ist die fortgesetzte Qualitätsentwicklung im Kinderschutz, insbesondere im Hinblick auf Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Mit § 8 LKG-NRW wurden hierfür verbindliche Vorgaben für landesweit durchzuführende Qualitätsentwicklungsverfahren mit den Jugendämtern normiert. Die entsprechenden Regelungen sind seit dem 1. Juli 2023 in Kraft.
In der Projektphase 2026 – 2028 wird das Projekt QUEK fortgeführt und verstetigt. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen aus den vorangegangenen Projektphasen (seit 01.07.2023 fortlaufend) werden weitere Qualitätsentwicklungsverfahren in Jugendämtern durchgeführt und zugleich Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Verfahren selbst gewonnen. Ziel ist es, die Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz langfristig zu unterstützen und landesweit vergleichbare, praxisnahe Lern- und Entwicklungsprozesse zu ermöglichen.
Kern der Qualitätsentwicklungsverfahren sind weiterhin die Evaluation und fachliche Einordnung abgeschlossener Kinderschutzfälle (Fallanalysen) sowie die Analyse struktureller Rahmenbedingungen der Kinderschutzarbeit in den Jugendämtern (Strukturanalysen). Auf dieser Grundlage sollen jugendamtsbezogene Qualitätsentwicklungsthemen identifiziert und systematisch Lern- und Entwicklungsprozesse in den Jugendämtern angestoßen werden. Die Jugendämter sind dabei ausdrücklich als aktive Partner vorgesehen und wirken umfassend an den Verfahren mit.
Darüber hinaus verfolgt QUEK in dieser Projektphase das Ziel, durch die Fall- und Strukturanalysen in den beteiligten Jugendämtern belastbare Erkenntnisse zum Stand sowie zu Weiterentwicklungsbedarfen der Kinderschutzarbeit in Nordrhein-Westfalen zu gewinnen. Diese Erkenntnisse sollen zum Ende der Projektphase hin in einem Bericht aufbereitet und der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
QUEK ist ein Kooperationsprojekt unter Beteiligung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) als federführender Projektpartner sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren (BAG KIZ) und dem International Centre for Socio-Legal Studies gGmbH (SOCLES).
Das Projekt QUEK wird gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Anfragen von Jugendämtern zum Projekt dürfen gerne an infoquek-nrwde gerichtet werden.

