Qualifizierung im Kinderschutz
Kinder und Jugendliche in ihren Rechten zu schützen, ist Aufgabe staatlicher Institutionen und Akteur*innen. Sowohl in ihren Familien als auch im institutionellen Kontext haben Kinder und Jugendliche das Recht, in allen sie betreffenden Fragen Beteiligung zu erfahren und die Möglichkeit zur Beschwerde zu erhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass Kinder sicher und selbstbestimmt aufwachsen. Gleichzeitig muss im Blick behalten werden, dass dennoch Gefährdungen für das Wohl von Kindern in situativen und persönlichen Kontexten entstehen können. Hier setzt der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und § 4 KKG an – konkretisiert in Verfahrensschritten für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Berufsgruppen außerhalb der Jugendhilfe. Der Grundkurs „Handeln im Kinderschutz“ und der Aufbaukurs „Beraten im Kinderschutz“ vermitteln Fachkräften zur Erfüllung dieses Schutzauftrags Handlungswissen, Methodenkompetenz und Sicherheit im Umgang mit Fragen im Kinderschutz.
Der Grundkurs „Handeln im Kinderschutz“
Die Verfahrensschritte nach § 8a SGB VIII und § 4 KKG sowie die damit verbundenen Anforderungen fallen in den Verantwortungsbereich aller Akteur*innen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen. Um Kinder und Jugendliche im eigenen Arbeitsfeld nachhaltig schützen zu können, braucht es sowohl Wissen als auch Handlungssicherheit. Hier setzt der Grundkurs „Handeln im Kinderschutz“ an: Neben rechtlichen Grundlagen werden Konzepte und Verfahren eines effektiven Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung vorgestellt und an praktischen Beispielen erläutert. Es werden Arbeits- und Orientierungshilfen sowie weitere Materialien zur Verfügung gestellt, die in der eigenen Praxis Anwendung finden können. Ergänzend zur durchgängig anwesenden Kursleitung werden punktuell weitere Referent*innen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Praxis und Wissenschaft mitgestalten. Praktische Übungen ergänzen die Inputs in den einzelnen Modulen. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Reflexion der eigenen Arbeit und zum Austausch.
Auf einen Blick
Umfang: | 8 Präsenztage/4 Module (entspricht 59 Unterrichtsstunden) |
Teilnahmevoraussetzungen: | Berufliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe und angrenzenden Arbeitsbereichen |
Anzahl der Teilnehmenden: | max. 25 |
Abschluss: | Teilnahmebescheinigung |
Kosten: | 1.300, - € Kursgebühr (zzgl. Verpflegungspauschale und ggf. Übernachtungskosten) |
Inhalte
- Zum Begriff „Kindeswohlgefährdung“
- Rechtliche Grundlagen zum Handeln im Kinderschutz
- Datenschutz und Kinderschutz
- Gefährdungsformen im Kinderschutz
- Anforderungen an eine qualifizierte Gefährdungseinschätzung
- Belastungslagen von Kindern, Jugendlichen und ihre Familien und ihre Bedeutung im Kinderschutz
- Rechtliche und fachliche Anforderungen an eine gelingende Beteiligung
- Schutzpläne und Hilfegestaltung
- Rolle und Aufgaben des Jugendamtes
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Kinderschutz
- Bezugssysteme und ihre Aufgaben im Kinderschutz
Der Aufbaukurs „Beraten im Kinderschutz“
Ein wichtiger Verfahrensschritt bei der Erfüllung des Schutzauftrags ist die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) bei der Gefährdungseinschätzung gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG. Diese Beratung dient sowohl der Qualifizierung als auch der fachlichen Absicherung der Gefährdungseinschätzung und Entscheidung über weitere Schritte der fallzuständigen Fachkräfte. Die Beratungstätigkeit der InsoFa verlangt vertiefte Kenntnisse und eigene Erfahrungen im Themenfeld Kinderschutz sowie Methoden- und Beratungskompetenz. Der Aufbaukurs „Beraten im Kinderschutz“ bereitet Fachkräfte auf diese Aufgabe vor: So lernen die Teilnehmenden die vom Gesetzgeber geschaffene Rolle der InsoFa und die damit verbundenen Erwartungen und Anforderungen kennen. Methoden und Verfahren für die spätere Beratungstätigkeit werden anhand eigener Fälle geübt. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle nimmt durch Reflexionseinheiten und Coaching einen hohen Stellenwert ein.
Auf einen Blick
Umfang: | 7 Präsenztage/4 Module (entspricht 51 Unterrichtsstunden) + 10 Unterrichtsstunden Beratungspraxis + 10 Unterrichtsstunden Eigenarbeit (Praxisarbeit) |
Teilnahmevoraussetzungen: | • Fachkraft nach § 72 SGB VIII mit (sozial)pädagogischer, psychologischer oder ähnlicher Qualifikation (Ausbildung mit staatlicher Anerkennung, Diplom-, Bachelor- oder Master-Abschluss) • Abschluss des Grundkurses „Handeln im Kinderschutz“ oder einer vergleichbaren Fortbildung • mindestens dreijährige Berufserfahrung • Erfahrung in Kinderschutzfällen (Fallverantwortung in mindestens drei Fällen). Die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen muss in Form einer Selbstauskunft nachgewiesen werden. |
Anzahl der Teilnehmenden: | max. 20 |
Abschluss: | Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft“ |
Kosten: | 1.600,- € Kursgebühr (zzgl. Verpflegungspauschale und ggf. Übernachtungskosten) |
Inhalte
- Rolle und Auftrag der InsoFa
- Methoden der Gefährdungseinschätzung
- Durchführung einer Beratung in der eigenen Praxis
- Methoden der Fachberatung
- Auftragsklärung und Prozessgestaltung in der Fachberatung
- Reflexion erster Erfahrungen als InsoFa im Rahmen eines Coachings
- Erprobung der Berater*innenrolle anhand eigens eingebrachter Fälle
- Umgang mit Herausforderungen in Beratungsprozessen
- Die Rolle der InsoFa in der eigenen Organisation
- Dokumentation und Reflexion eines eigenen Beratungsprozesses in Form einer Praxisarbeit
- Reflexion der Praxisarbeit in einem kollegialen Setting unter Anleitung einer Tutorin / eines Tutors