Beratung der Kinderschutzfachkraft
gemäß §8b Abs. 1 SGB VIII und §4 Abs. 2 KKG in NRW
Mit dem Bundeskinderschutzgesetzes 2012 wurde der Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, der Kinderschutzfachkraft, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung für Berufsgeheimnisträger*innen nach § 4 KKG und weitere Personengruppen, die im beruflichen Kontext Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, mit § 8b SGB VIII eingeführt.
Ziel der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft ist die Unterstützung der anderen Berufs- und Personengruppen bei der Gefährdungseinschätzung und die damit einhergehende Stärkung ihrer Handlungssicherheit im Kinderschutz.
Dieser Anspruch ist gegenüber dem öffentlichen Träger einzufordern. Die Jugendämter mussten daher Beratungsmöglichkeiten für die Fachkräfte außerhalb der Jugendhilfe schaffen.
Im Rahmen des Kompetenzzentrums Kinderschutz wurde das Institut für soziale Arbeit e.V. 2015 mit dem Projekt „Untersuchung zur Umsetzung der Beratung gem. §4 KKG und §8b SGB VII in NRW“ vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW beauftragt.
Ziele des Projektes waren u.a. die Erstellung einer IST-Analyse zum Stand der Umsetzung des Beratungsanspruches in den Kommunen, die Identifikation spezifischer Merkmale der Beratung sowie die Untersuchung fachlichen Handelns im Kinderschutz an der Schnittstelle unterschiedlicher Systeme. Das Projekt liefert somit Erkenntnisse zu den konzeptionellen und strukturellen Umsetzungen der Beratung gemäß §8b Abs. 1 SGB VIII und §4 Abs. 2 KKG bei verschiedenen öffentlichen Trägern, zu Erfahrungen mit der Beratung und zu Herausforderungen sowie Gelingensfaktoren bei der Durchführung der Beratung. Im Rahmen der Erhebung ist nicht die Sichtweise der Jugendhilfe sondern auch die des Gesundheitswesens betrachtet worden.
Es wurde deutlich, dass es große kommunale und damit auch qualitative Unterschiede zur Umsetzung der Rechtsnormen gibt und sich bewährte Konzepte nicht einfach unverändert auf andere öffentliche Träger übertragen lassen. Ein weiteres zentrales Ergebnis der Untersuchung ist zudem, dass Kinderschutzfachkräfte sich den Herausforderungen von Beratungen unterschiedlicher Professionen stellen müssen und hierfür eine hohe Sensibilität für spezifische Charakteristika von unterschiedlichen Berufsgruppen benötigen.