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Für die wissenschaftliche Arbeit im Rahmen des Projektes »Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz Nordrhein-Westfalen (QUEK)« suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis zum 31.12.2025
(mit der Aussicht auf Verlängerung bei entsprechender Auftragslage)

eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in (m/w/d)

im Umfang einer Vollzeitstelle (40 Std./Woche).

Wir bieten Ihnen:

  • Eine verantwortungsvolle, anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit Perspektiven zur inhaltlichen und professionellen Weiterentwicklung;

  • die Einbindung in ein engagiertes, multiprofessionelles Team in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und der BAG der Kinderschutzzentren;

  • Möglichkeiten der Fortbildung, Supervision und Reflexion;

  • ein flexibles Arbeitszeitmodell mit der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten;

  • Bezahlung nach TV-L 13 (bei Masterabschluss oder vergleichbarem Abschluss);

  • eine Option für Teilzeit (mind. 30 Stunden);

  • Dienstort in Münster, Reisebereitschaft innerhalb NRWs wird vorausgesetzt.


Ihre Aufgaben bei uns:

Begleitung von Jugendämtern im Rahmen der Qualitätsentwicklungsverfahren nach § 8 LKG-NRW, d. h.

  • Durchführung von Fallanalysen mit Fach- und Leitungskräften von Bezirkssozialdiensten;
  • Analyse und Bewertung von Strukturdaten (Daten der Amtlichen Statistik, Konzepte und Dienstanweisungen zur Arbeit im Kinderschutz, Befragungsergebnisse);
  • Verfassen von jugendamtsbezogenen Berichten zu den Ergebnissen des Qualitätsentwicklungsverfahrens;
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von projektbezogenen Austauschformaten sowie Fachveranstaltungen;
  • Mitwirkung bei projektbezogenen Veröffentlichungen zur Arbeit im Kinderschutz.

Was wir uns wünschen:

  • Wissenschaftliche Kompetenzen (Master in Erziehungswissenschaften, Soziologie, Sozialpädagogik oder einen vergleichbaren Abschluss);
  • möglichst Berufserfahrung in Bezug auf die Arbeit von Allgemeinen Sozialen Diensten und/oder im Kinderschutz;
  • Organisationskenntnisse über die Arbeit von Jugendämtern und Erfahrungen in der Beratung von Jugendämtern;
  • Kompetenz im Verfassen wissenschaftsbasierter Texte, Gutachten etc.
  • möglichst eine Beratungsausbildung (erworben durch eine Zusatzqualifikation bei anerkannten Weiterbildungsträgern).